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Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bisher haben wir Sie über Bekanntmachungen und Ladungen von Flurneuordnungen unserer Nachbargemeinden im Amtsblatt informiert. In dem ab 01. Juli neu beschlossenen Flurbereinigungsgesetz (AGFlurbG) wurde die Bekanntgabe neu geregelt, wodurch Sie diese ab sofort in den Behördeninformationen auf unserer Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Aub finden. (https://www.vgem-aub.de/behoerdeninformation/)
Hier finden Sie ab sofort die Bekanntmachung und Ladung zur Flurneuordnung Riedenheim 4, Gemeinde Riedenheim, Landkreis Würzburg.
Alle öffentlichen Bekanntmachungen und Auslegungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz können Sie auch auf der Internetseite des Amts für ländliche Entwicklung Unterfranken einsehen. (https://www.ale-unterfranken.bayern.de/399346/index.php)
Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Aub
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