Impfen vor Ort
Wer kann sich impfen lassen?
- Personen ab 12 Jahren
Ab wann bekomme ich die 2. Auffrischimpfung (4. Impfung)? (Stand: 14.09.22)
- Besonders gefährdete Personen – dazu zählen alle ab 60 Jahren, Menschen ab 5 Jahren mit
Immunschwäche, sowie Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen oder betreut werden,
Risikogruppen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit
Immunschwäche –frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung.
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen oder in der Pflege arbeiten – insbesondere, wenn sie
direkten Kontakt mit den ihnen anvertrauten gefährdeten Menschen haben – frühestens sechs
Monate nach der ersten Auffrischimpfung.
- Ausnahmen gibt es bei begründeten Einzelfällen, dies können Sie vor Ort mit dem impfenden Arzt
oder Ärztin abklären.
- Bei Personengruppen welche keiner der genannten Gruppen zugeordnet sind liegt die Entscheidung
im Ermessen des jeweiligen Arztes oder Ärztin vor Ort, ob diese geimpft werden.
Welche Impfstoffe gibt es für die Auffrischimpfung?
- Biontech (adaptierte Version) oder
- Moderna (adaptierte Version)
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis
- Impfpass
- Personen unter 16 Jahren, nur in Begleitung der Erziehungsberechtigten
- Personen ab 16 Jahren sowie Personen mit einem gesetzlichen Betreuer nur mit
Einverständniserklärung + Ausweiskopien der Erziehungsberechtigten bzw. des Betreuers
Um längere Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir eine vorherige Registrierung/Anmeldung
unter www.impfzentren.bayern.de oder über die Hotline: 0931/49738230