gung, die Einführung einer Grundgebühr empfohlen. b) Aufhebung der sog. Bagatellgrenze beim Schmutzwasser (Abzugsbegrenzung auf die Wassermenge) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält im Beschluss [...] €/Jahr 3. § 10 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: Die Gebühr beträgt 3,18 € pro Kubikmeter Schmutzwasser. 4. § 10 Abs. 4 wird wie folgt geändert: Vom Abzug nach Abs. 3 sind ausgeschlossen a) das hau [mehr]
versiegel- te Fläche (bisher: 1,73 Euro bzw. 0,13 Euro). b) Aufhebung der sog. Bagatellgrenze beim Schmutzwasser (Abzugsbegrenzung auf die Wassermenge) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält im Beschluss [...] 1 1. § 10 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: Die Gebühr beträgt 1,81 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser. 2. § 10 Abs. 4 wird wie folgt geändert: Vom Abzug nach Abs. 3 sind ausgeschlossen a) das hau [mehr]
Es ist beabsichtigt, das Baugebiet im Trennverfahren zu entwässern. Das Schmutzwasser wird an den gemeindlichen Schmutzwasser- kanal angeschlossen, der über den Verbandssammler des AVO zur Kläranlage [mehr]