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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

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Markt Gelchsheim
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Herzlich willkommen
in Markt Gelchsheim

Hauptbereich

Bauen & Wohnen

Bauen und Wohnen in Markt Gelchsheim

Richtlinien der Marktgemeinde Gelchsheim zur Förderung des Wohnungsbaus durch die Gewährung von Zuschüssen für den Erwerb durch Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum in Gelchsheim mit Ortsteilen

 

Ziel der Förderung ist die Ansiedlung und der Verbleib von Familien mit Kindern in Gelchsheim mit Ortsteilen. Familien im Sinne der Bestimmungen sind auch Alleinerziehende mit Kindern oder Personen, die in eheähnlichen Gemeinschaften leben und Kinder haben.

Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Abdeckung eines entsprechenden Teiles der Neubau- bzw. Erwerbskosten der zu fördernden Maßnahme auf der Grundlage des Art. 22 Gemeindeordnung. Sie dient der Erreichung kommunaler Entwicklungsziele.

Bei der Förderung handelt es sich um keine öffentlichen Mittel im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) oder der Städtebauförderung. Diese Fördermöglichkeiten bleiben neben der Förderung durch die Marktgemeinde Gelchsheim

Der Zuschuss orientiert sich an der Anzahl der Kinder in einem gemeinsamen Haushalt

2.000 € bei einem Kind
4.000 € bei zwei Kindern
6.000 € bei drei Kindern

Die Förderung ist bis auf maximal 3 Kinder beschränkt.
Der Höchstbetrag der Förderung beträgt demnach 6.000 Euro je Familie.
Die Förderberechtigten erhalten pro Kind 2.000 € verteilt auf einen Zeitraum von 2 Jahren.

Der Förderbetrag wir zum 31.01. eines Jahres ausgezahlt, soweit die Voraussetzungen der Förderrichtlinien eingehalten und alle Unterlagen vollständig der Förderstelle vorgelegt wurden.

Für den Fall, dass die Nutzung der Wohnräume vor Ablauf von 5 Jahren melderechtlich mit Hauptwohnsitz aufgegeben wird, muss die gesamte Fördersumme zurückgezahlt werden.

Voraussetzungen im Einzelnen

1. Nachweis am Eigentum des Wohnanwesens oder des Bauplatzes

  • Auszug aus dem Grundbuch vor Auszahlung (selbst genutztes Anwesen) 
  • Meldebescheinigung mit Datum des Zuzuges

2. Anzahl der Kinder

  • Geburtsurkunde

Erhöht sich die Kinderzahl, so erhöht sich auch der Förderbetrag bis max. 3 Kinder.

Allgemeine Voraussetzungen

Eine Förderung ist nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel möglich. Der Markt Gelchsheim stellt jährlich Mittel in Höhe von max. 10.000 Euro zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Förderung ist verbindlich nach Zustellung der Förderzusage und des Auszahlungsbescheides.

Unter den Begriff Kinder zählen in den Wohnraumförderrichtlinien der Marktgemeinde Gelchsheim, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Antragsverfahren

1. Schriftliche Antragstellung
2. Prüfung des Antrags durch die Förderstelle der Gemeinde
3. Mitteilung der Förderzusage nach Maßgabe der Förderrichtlinien und Zustellung des Auszahlungsbescheides

Die vorgenannten Richtlinien der Marktgemeinde Gelchsheim treten rückwirkend zum 01.03.2018 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die Richtlinien vom 01.01.2012 ihre Gültigkeit.

Infobereiche